tPiy

Gesetz über digitale Dienste

Die Angaben, die das EU-Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“) von tPiy verlangt, und wie wir mit Meldungen zu tPiy-Anzeigen umgehen.

Gültig ab: 1. November 2026

Diese Übersetzung dient nur der Information. Rechtlich verbindlich ist die englische Fassung; bei Abweichungen geht sie vor. Englische Fassung lesen

EU-Behörden (Artikel 11)

[email protected]

Auf Englisch oder Türkisch

Spieler, Werbetreibende und alle anderen (Artikel 12)

[email protected]

Anzeige melden

Zentrale Kontaktstelle für Behörden

Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen tPiy unter [email protected] (Art. 11 DSA).

Sie können uns auf Englisch oder Türkisch schreiben.

Kontaktstelle für Nutzer

Spieler, Werbetreibende und alle anderen erreichen uns unter [email protected] (Art. 12 DSA). Um eine Anzeige zu melden, nutzen Sie bitte unser Meldeformular.

Sie können uns auf Englisch oder Türkisch schreiben; wir bemühen uns, auch Nachrichten in den anderen Sprachen dieser Website zu beantworten. Ihre Nachrichten werden von Menschen gelesen und beantwortet, nicht von automatisierten Systemen.

tPiy hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Wird noch bekannt gegeben Unser gesetzlicher Vertreter in der EU nach Art. 13 DSA wird noch bekannt gegeben; Name und Kontaktdaten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Bis dahin nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktstellen.

Rechtswidrige Inhalte in Anzeigen melden

Jeder kann uns über unser Meldeformular auf eine tPiy-Anzeige hinweisen, die er für rechtswidrig hält – oder die gegen unsere Werberichtlinie verstößt (Art. 16 DSA). Eine vollständige Meldung enthält:

  • eine Begründung, warum Sie die Anzeige für rechtswidrig halten;
  • wo Sie sie gesehen haben: das Spiel, Datum und Uhrzeit und was die Anzeige zeigte (Marke, Text) – sowie die Webadresse, falls die Anzeige zu einer Website oder Store-Seite führte;
  • Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (nicht erforderlich bei Meldungen von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs);
  • eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die Angaben und Behauptungen in der Meldung richtig und vollständig sind.

Wir bestätigen den Eingang per E-Mail mit einer Vorgangsnummer. Unser Team prüft jede Meldung sorgfältig, objektiv und ohne unangemessene Verzögerung und kann die Anzeige während der Prüfung sofort stoppen. Wir streben eine Entscheidung innerhalb von 3 Werktagen an, bei Meldungen von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs am selben Tag. Anschließend teilen wir Ihnen unsere Entscheidung mit und wie Sie sie anfechten können. Über Meldungen entscheiden Menschen, nicht automatisierte Systeme.

Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die auf eine Straftat hindeuten, die das Leben oder die Sicherheit einer Person bedroht, informieren wir die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).

Begründung gegenüber Werbetreibenden

Entfernen oder beschränken wir eine Anzeige, stoppen wir eine Kampagne oder sperren oder schließen wir ein Werbekonto, weil der Inhalt rechtswidrig ist oder gegen unsere Bedingungen verstößt, erhält der betroffene Werbetreibende eine klare Begründung (Art. 17 DSA). Sie nennt die Entscheidung und ihren Umfang, die Tatsachen und Umstände, ob die Entscheidung auf eine Meldung zurückgeht (ohne den Meldenden zu nennen), die Rechtsgrundlage oder die Regel in unseren Bedingungen für Werbetreibende, dass keine automatisierten Mittel eingesetzt wurden, und wie die Entscheidung angefochten werden kann.

So fechten Sie eine Entscheidung an

Wenn Sie eine Meldung gesendet haben oder als Werbetreibender von unserer Entscheidung betroffen sind, können Sie sie innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Vorgangsnummer anfechten. Ihre Beschwerde prüft eine andere Person als die, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, und wir teilen Ihnen das Ergebnis und unsere Gründe mit.

Sie können sich außerdem an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden oder den Rechtsweg beschreiten und haben das Recht, sich beim Koordinator für digitale Dienste Ihres Mitgliedstaats zu beschweren.

Transparenz bei Werbung

Jede tPiy-Anzeige ist auf dem Bildschirm deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet. Ihr Button „Warum diese Anzeige?“ öffnet unsere Datenschutzerklärung, die die wichtigsten Parameter der Auswahl erklärt: den Kontext – Spiel, Land und Sprache – und, nur bei Spielern, die personalisierter Werbung aktiv zugestimmt haben und nicht bekanntermaßen unter 18 sind, Zielgruppensegmente auf Grundlage ihres Spielverhaltens, etwa ein zahlender Spieler zu sein.

tPiy verwendet für Werbung niemals besondere Kategorien personenbezogener Daten (etwa Gesundheit, Religion oder politische Meinungen) und zeigt Spielern, die bekanntermaßen unter 18 sind, nie personalisierte Werbung.

Schutz von Minderjährigen

Alle Spiele mit tPiy-Anzeigen sind ab 13 Jahren eingestuft, und in ihnen erscheinen nur Anzeigen mit der Einstufung „Alle“ oder „12+“. Unsere Werberichtlinie verbietet Inhalte, die für dieses Publikum ungeeignet sind.

Spieler, die bekanntermaßen unter 18 sind, sind immer im eingeschränkten Modus: tPiy erstellt kein Profil von ihnen und zeigt ihnen nie auf Profiling basierende Werbung. Bei Apps, die sich an Kinder oder an ein gemischtes Publikum mit Kindern richten, speichert tPiy keine Gerätekennungen und keine Hashwerte von Gerätekennungen oder IP-Adressen; die Spieler-ID wird nur mit Belohnungsereignissen und der Belohnungsmeldung an den Server des Spiels gespeichert und verwendet, damit das Spiel die Belohnung gutschreiben kann. Apps für Kinder erhalten nur Anzeigen mit der Einstufung „Alle“.

Transparenzberichte

tPiy ist der Auffassung, derzeit ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zu sein. Solche Unternehmen sind von der Pflicht zu Transparenzberichten nach Art. 15 Abs. 1 DSA (Art. 15 Abs. 2) und von den zusätzlichen Pflichten für Online-Plattformen (Art. 19) ausgenommen. Sobald der DSA es von uns verlangt, veröffentlichen wir Transparenzberichte auf dieser Seite.